Unsere Leistungen berechnen wir nach der GOT, Gebührenordnung für Tierärzte, einem Bundesgesetz.
Die Leistungen können nach dem ein-, zwei- oder dreifachen Satz berechnet werden. Der einfache Satz stellt ein Minimum dar, dass nicht unterschritten werden darf, der dreifache Satz ist hauptsächlich für Nacht-, Not-, Feiertags- und Wochenenddienste. Örtliche Gegebenheit, z.B. ob die Praxis auf dem Land oder in der Stadt ist, werden ebenfalls berücksichtigt.
Die Gesamtkosten müssen auch der Erfahrung, der Diagnostik, der schnellen Problemlösung und dem Zeitaufwand angemessen sein.
Wir legen Wert auf Transparenz und erläutern ihnen gerne unsere Arbeit und unsere detaillierten Rechnungen.
Wenn möglich, z.b. bei Standardoperationen, erstellen wir auch einen Kostenvoranschlag.Die Behandlung oder Operation ihres Tieres können Sie bei uns in bar oder per EC-Cash mit PIN begleichen.